Die Berner Initiative – Entwicklung der Internationalen Agenda für Migrationsmanagement (IAMM) und der Globalen Kommission für internationale Migration

Die Berner Initiative wurde im Jahr 2001 vom damaligen Direktor des BFF (heute SEM), Dr. Jean-Daniel Geber, lanciert. Die Idee bestand darin, durch einen Konsultationsprozess die zwischenstaatliche Zusammenarbeit im Bereich der Migrationssteuerung auf nationaler, regionaler und globaler Ebene zu verbessern. Die Initiative half den Regierungen, politische Prioritäten zu identifizieren und bot die Möglichkeit, eine gemeinsame Ausrichtung der Migrationssteuerung zu entwickeln, nach den Grundsätzen der Zusammenarbeit, Ganzheitlichkeit, Ausgewogenheit und Vorhersehbarkeit.

Das Globale Forum für Migration und Entwicklung (GFMD) ist ein freiwilliger, informeller, unverbindlicher und zwischenstaatlicher Prozess. Sein Hauptzweck besteht darin, die multidimensionalen Aspekte, Chancen und Herausforderungen der internationalen Migration und die Verflechtungen mit dem Thema Entwicklung zu erörtern. Zudem bezweckt das GFMD das Fachwissen von Regierungen aus allen Regionen zusammenzuführen, den Dialog, die Zusammenarbeit und die Partnerschaft zu verbessern und praktische und handlungsorientierte Lösungen auf nationaler, regionaler und globaler Ebene zu fördern.

In der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wird festgehalten, dass Migration eine wichtige Antriebskraft für nachhaltige Entwicklung für Migrant:innen und ihre Gemeinschaften ist. Sie bringt erhebliche Vorteile in Form von Qualifikationen, Stärkung der Arbeitskräfte, Investitionen und kultureller Vielfalt und trägt durch den Transfer von Fähigkeiten und finanziellen Ressourcen zur Verbesserung der Lebensstandards von Gemeinschaften in den Herkunftsländern bei. Im Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration wird dargelegt, dass "Migration eine multidimensionale Realität [ist], die nicht von einem einzelnen Politikbereich allein angegangen werden kann". IOM wendet daher einen regierungs- und gesellschaftsübergreifenden Ansatz zur Steuerung von Migration an und bemüht sich, sicherzustellen dass die Bedürfnisse von Migrant:innen berücksichtigt werden.

1. Puebla-Prozess: Regionale Konferenz über Migration, RCM (1996-heute)

Die Regionale Konferenz über Migration (RCM) ist ein regionaler Konsultationsprozess, der freiwillig, unverbindlich und konsensorientiert ist. Er bietet einen Raum für  Diskussionen über regionale und internationale Migration und sorgt für mehr Koordination, Transparenz und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten.

 

2. Regionaler Konsultationsprozess über Beschäftigung im Ausland und Vertragsarbeit für Herkunftsländer in Asien (Colombo-Prozess) (2003-heute)

Der Regionale Konsultationsprozess über Beschäftigung im Ausland und Vertragsarbeit für asiatische Herkunftsländer (Colombo-Prozess) soll Herkunftsländern von Arbeitsmigrant:innen aus Asien ein Forum bieten, um

    • sich über Erfahrungen, Erkenntnisse und bewährte Verfahren im Bereich der Beschäftigung im Ausland und Vertragsarbeit auszutauschen;
    • Probleme zu erörtern, mit denen Arbeitnehmende in Herkunfts- und Aufnahmeländer konfrontiert sind, und praktische Lösungen zum Wohle von Arbeitnehmenden im Ausland, insbesondere von gefährdeten Migrant:innen, bereitzustellen;
    • den Entwicklungsnutzen organisierter Beschäftigung im Ausland zu optimieren und den Dialog mit den Zielländern zu verbessern;
    • die Umsetzung der ministeriellen Empfehlungen zu überprüfen und zu überwachen und weitere Handlungsschritte zu identifizieren.

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3. Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte der Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen (1990, in Kraft seit 2003)

Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte der Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen wurde am 18. Dezember 1990 unterzeichnet und trat am 1. Juli 2003 in Kraft, nachdem sie im März 2003 von 20 Staaten ratifiziert worden war. Der Ausschuss für Wanderarbeitnehmer (CMW) überwacht die Umsetzung der Konvention und ist eines der sieben Vertragsorgane für Menschenrechte. Die Konvention gilt seit September 2023 in 59 Ländern.

 

​​​​​​​4. Konvention der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (2000, in Kraft seit 2003)

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (UNTOC, auch Palermo-Konvention genannt) ist ein von den Vereinten Nationen geförderter multilateraler Vertrag aus dem Jahr 2000 gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität.

Das Übereinkommen wurde durch eine Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 15. November 2000 angenommen und ist am 29. September 2003 in Kraft getreten. Laut Leoluca Orlando, Bürgermeister von Palermo, war die Konvention das erste internationale Übereinkommen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität, des Menschenhandels und des Terrorismus.

Interessante Persönlichkeiten 

Interessante Persönlichkeiten

Diese Persönlichkeiten haben einen besonderen Beitrag zur Entwicklung der internationalen Migrationspolitik geleistet.

 

Peter Sutherland - Sonderbeauftragter des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für internationale Migration 2006-2017

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Peter Sutherland war verantwortlich für die Gründung des GFMD (2006) und des hochrangigen UN-Dialogs über internationale Migration und Entwicklung (2007). Er nahm Einfluss auf die EU-Migrationspolitik und war Präsident der Internationalen Katholischen Migrationskommission. Er sorgte dafür, dass Migrant:innen zum ersten Mal thematisch in den Entwicklungszielen (SDGs) vertreten waren. Der Sutherland-Bericht über Migration sah eine bessere Steuerung der Migration durch internationale Zusammenarbeit vor und leistete einen wichtigen Beitrag zu den Verhandlungen für den Globalen Pakt für Migration (Dez. 2018). Er organisierte den allerersten UN-Gipfel zu Migrant:innen und Flüchtlingen (September 2016), bei welchem IOM in die UNO aufgenommen wurde. "Fun Fact": Als EU-Kommissar für Wettbewerbspolitik und Bildung führte er 1986 das Erasmus-Austauschprogramm ein, das es Student:innen europäischer Universitäten ermöglicht, in anderen Mitgliedstaaten zu studieren.

 

 

 

 

 

Louise Arbor - Sonderbeauftragte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für internationale Migration seit 2017

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Louise Arbor blickt auf eine lange Karriere in internationalen Angelegenheiten zurück. Sie war unter anderem Hochkommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte und Chefanklägerin der Internationalen Strafgerichtshöfe für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda. Sie ist ehemalige Richterin des Obersten Gerichtshofs von Kanada und des Berufungsgerichts von Ontario. Von 2009 bis 2014 war sie Präsidentin und CEO der International Krisengruppe. Im Jahr 2017 wurde sie vom Generalsekretär der Vereinten Nationen, António Guterres, zu seiner Sonderbeauftragten für internationale Migration ernannt. Sie arbeitete gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und anderen Akteur:innen an der Entwicklung des Globalen Pakts für sichere, geordnete und reguläre Migration und unterstützte den Generalsekretär der Konferenz dabei, den ausgehandelten Globalen Pakt 2018 zu verabschieden.

 

 

 

 

 

Gabriela Rodríguez Pizarro - Sonderberichterstatterin für die Menschenrechte von Migrant:innen

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Das Mandat des Sonderberichterstatters für die Menschenrechte von Migranten wurde 1999 von der Menschenrechtskommission mit der Resolution 1999/44 geschaffen. Gabriela Rodriguez Pizarro war von1999 bis 2005 die erste Sonderberichterstatterin für die Menschenrechte von Migrant:innen. Danach wurde das Mandat jeweils um drei Jahre verlängert. 

Der oder die Sonderberichterstatter:in muss den innerstaatlichen Rechtsweg nicht ausgeschöpft haben, um tätig zu werden. Fällt ein Sachverhalt unter mehr als ein von der Kommission erteiltes Mandat, kann der oder die Sonderberichterstatter:in beschliessen, sich an andere thematische Mechanismen und Länderberichterstatter:innen zu wenden, um gemeinsame Mitteilungen zu veröffentlichen oder gemeinsame Missionen zu beantragen.