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Wer wir sind
Wer wir sindDie Internationale Organisation für Migration (IOM) gehört zum System der Vereinten Nationen und ist die führende zwischenstaatliche Organisation zur Förderung einer humanen und geordneten Migration zum Wohle aller. Die IOM ist seit 1994 in der Schweiz vertreten.
Über uns
Über uns
OIM Global
OIM Global
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Unsere Arbeit
Unsere ArbeitAls führende zwischenstaatliche Organisation, die sich für eine humane und geordnete Migration einsetzt, spielt die IOM eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Agenda 2030 durch verschiedene Interventionsbereiche, die sowohl humanitäre Hilfe als auch nachhaltige Entwicklung miteinander verbinden. In der Schweiz unterstützt die IOM Migrantinnen und Migranten durch verschiedene Aktivitäten.
Was wir machen
Was wir machen
Übergreifend (global)
Übergreifend (global)
- Daten und Ressourcen
- Aktiv werden
- 2030 Agenda
Das Projekt "Rückkehrhilfe für Betroffene von Menschenhandel"
Die Rückkehr- und Reintegrationshilfe für Betroffene des Menschenhandels wird seit 2008 durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) finanziert und richtet sich an Personen, die sich in einem Ausbeutungsverhältnis befinden oder die in der Schweiz oder in einem Drittstaat von versuchtem Menschenhandel betroffen waren. Die wichtigsten Partner von IOM bei diesem Programm sind:
- Das Staatssekretariat für Migration (SEM) als Auftraggeber
- Die kantonalen Rückkehrberatungsstellen bei der Beratung und der Anmeldung der Betroffenen für das Rückkehrhilfeprogramm
- Die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ) bezüglich spezialisierter Rückkehrberatung
Das Angebot
Die Rückkehrhilfe für Betroffene von Menschenhandel ist im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) gesetzlich verankert. Sie hat zum Ziel, besonders verletzliche Personen bei der Rückkehr in ihre Heimatländer zu unterstützen und die Reintegration zu fördern, um das Risiko zu minimieren, dass diese Personen erneut Opfer von Menschenhandel werden. Des Weiteren soll der Schutz der Betroffenen durch eine vorgängige Risikoevaluation, einen sensiblen Umgang mit personenbezogenen Daten und durch die Suche nach individuellen und den Umständen angepassten Lösungen gewährleistet werden. Innerhalb der Rückkehrhilfe erhalten die Rückkehrenden eine Rückkehrberatung, Unterstützung bei der Rückreise (vor, während und nach dem Flug) durch IOM im Rahmen des Programms SIM (swissREPAT-IOM Movement), eine allgemeine nachträgliche Betreuung durch das lokale IOM Büro oder eine Partnerorganisation, eine finanzielle Starthilfe, eine Zusatzhilfe für ein Reintegrationsprojekt sowie eine medizinische Zusatzhilfe während einer Zeitdauer von maximal sechs Monaten.
Die Reintegrationshilfe kann für die Umsetzung unterschiedlicher Projekte in den Bereichen Ausübung eines Berufes, Bildung oder Unterbringung, für die Rückzahlung von Schulden, die nicht im Zusammenhang mit einer Ausbeutungssituation entstanden sind, die Deckung von Anwaltskosten oder zur Berücksichtigung anderer spezifischer Bedürfnisse verwendet werden. Sobald die volle Reintegrationshilfe ausbezahlt worden ist, wird ein Monitoringbesuch durch IOM oder eine ihrer Partnerorganisationen durchgeführt.
Flyer 2019 "Rückkehrhilfe für Betroffene von Menschenhandel"