Familienzusammenführung und Humanitäres Visum

Die Internationale Organisation für Migration (IOM) setzt sich für die Rechte von Migrantinnen und Migranten ein, darunter das Recht auf Familieneinheit. Mit Hilfe ihres weltweiten Netzwerks von Vertretungen in über 100 Ländern unterstützt IOM Familienzusammenführungen. Im Rahmen dieses Programms bietet IOM logistische Hilfe für Personen an, die ein Visum für den Nachzug ihrer Familienangehörigen in die Schweiz erhalten haben oder denen ein humanitäres Visum für die Schweiz erteilt wurde.

Die IOM hat mit vielen Fluggesellschaften Verträge abgeschlossen, die One-Way-Tickets zu Vorzugspreisen, Sonderkonditionen bei Annullierung oder Umbuchung von Flügen und erhöhte Freigepäckgrenzen anbieten. Die IOM kann die Menschen in den Ausreiseländern auch bei den Formalitäten beraten und kann vulnerablen Personen Hilfe anbieten.
 

Finance  Finanzielles

IOM stellt für die Einreiseorganisation keine finanzielle Mittel zur Verfügung. Anfragende Personen müssen die Kosten selbst tragen oder Unterstützung von Dritten beantragen.
 

Support  Das Angebot

IOM kann die Familienzusammenführung und die Einreise mit humanitärem Visum folgendermassen unterstützen:

  • Vorabklärungen und Informationen bezüglich der Reiseorganisation und der benötigten Dokumente
  • Flugbuchung und Ticketausstellung
  • Beratung zu Ausreisevisa
  • Organisation der Unterbringung (falls während der Reise erforderlich)
  • Unterstützung bei medizinischen Fällen und Abklärung der Reisefähigkeit der Passagiere
  • Unterstützung von unbegleiteten minderjährigen Migrantinnen und Migranten (z. B. durch den Dienst für unbegleitete Minderjährige der Fluggesellschaft, durch die Organisation einer Begleitperson von IOM, etc.)
  • Organisation einer medizinischen oder sozialen Begleitung
  • Unterstützung am Abflugs- und/oder Transitflughafen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von IOM

 

Steps  Wie kann Unterstützung durch IOM beantragt werden?

Für den Antrag auf Unterstützungsleistungen durch IOM werden zwei Dokumente benötigt:

  • Kopie des von den Schweizer Behörden ausgestellten Einreisevisums (Einreisebewilligung oder Humanitäres Visum)
  • Eine Bestätigung der Kostenübernahme, falls keine eigenen finanziellen Mittel vorhanden sind, um die Einreisekosten zu tragen. Ist die Person nicht in der Lage, die Reisekosten zu tragen, kann sie sich an die kantonalen Behörden, an eine Nichtregierungsorganisation (NGO), die Migrantinnen und Migranten im Wohnkanton unterstützt, oder an eine andere Hilfsorganisation wenden, die Hilfe anbieten.

 

Contact  Kontakt

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an IOM Schweiz:

Email: FRCH@iom.int
Tel: 41 (0)31 350 82 10

Wenn Sie unsere Unterstützung brauchen, können Sie uns über dieses Online-Formular kontaktieren.

 

Forms  Wichtige Formulare

 
Formular Familiennachzug: Antrag auf Reiseorganisation

Formular Deutsch

Formular Englisch

Formular Humanitäres Visum

Formular Deutsch

Formular Englisch

Formular Reiseeinwilligung für Minderjährige

Formular Deutsch

Formular Englisch

 

Questions  Häufig gestellte Fragen 

Häufig gestellte Fragen
  • Unterstützt IOM die Familienzusammenführung finanziell?

Leider hat die IOM keine finanziellen Mittel, um Sie bei diesem Prozess zu unterstützen. Sie können sich an die kantonalen Behörden, an eine Nichtregierungsorganisation (NRO), die Migranten in Ihrem Kanton unterstützt, oder an eine andere gemeinnützige Organisation wenden, die Unterstützung anbieten.
 

  • Kann IOM Ausreisevisa organisieren?

In den meisten Fällen kann IOM Sie über die Verfahren beraten, die Sie einhalten müssen, um die angeforderten Dokumente zu erhalten. Der Antrag muss jedoch von den betroffenen Personen selbst gestellt werden. Die IOM hat keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Behörden der Herkunftsländer bezüglich der Beschaffung von Identitäts-, Reise- und Ausreisedokumenten.
 

  • Kann IOM eine Reisebegleitung für ein Kind durchführen?

Bei den meisten Fluggesellschaften müssen Kinder unter 6 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen reisen. Für Kinder über 6 Jahren wird eine altersgerechte Lösung gewählt. Wenn möglich, sollte das Kind mit einem Familienmitglied oder einer vertrauten Person reisen können. Sollte dies nicht möglich sein, kann IOM eine Begleitperson organisieren. Die Kosten für diese Begleitung umfassen die Rückflugkosten der Begleitperson und andere zusätzliche Kosten. Sie können im Voraus einen Kostenvoranschlag anfordern. Falls es keinen Direktflug gitb, wird die IOM die für die Bedürfnisse des Minderjährigen am besten geeignete Option suchen.
 

  • Bietet IOM medizinische Unterstützung an?

IOM kann Arzttermine und medizinische Begleitung organisieren. IOM unterstützt die Personen beim Ausfüllen der von den Schweizer Behörden geforderten Dokumente vor der Ankunft.
 

  • Kann Unterstützung durch IOM beantragt werden, wenn selbständig Flugtickets gebucht wurden?

Die Reisevorbereitungen, Unterstützung vor dem Abflug sowie im Transitflughafen und eine Reisebegleitung werden nur in Verbindung mit einer Ticketausstellung durch IOM durchgeführt.
 

  • Kann eine Transitunterstützung durch IOM als Einzeldienstleistung angefragt werden?

Unterstützung am Transitflughafen kann nur in Verbindung mit einer Ticketausstellung durch IOM durchgeführt werden. Dies ist die einzige Möglichkeit für IOM, die Reise zu verfolgen und zu gewährleisten, dass die richtigen Flugtickets gebucht und die benötigten Visa ausgestellt wurden, bzw. sichergestellt ist, dass die Person den Flug antreten kann.
 

  • Weshalb weichen die tatsächlichen Kosten teilweise vom Kostenvoranschlage ab?

IOM berechnet nur die tatsächlich anfallenden Kosten. Es kann jedoch vorkommen, dass die effektiven Kosten vom Kostenvoranschlag abweichen (beispielsweise bei Änderungen der Flugticketpreise oder Flughafentaxen).

Allgemeine Informationen können Sie dem IOM Themenpapier “Family Reunification” entnehmen.

Das Schweizerische Rote Kreuz hat gemeinsam mit dem UNHCR ein Erklärvideo zur Familienzusammenführung für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen produziert. Das Video ist hier in sechs verschiedenen Sprachen verfügbar.

 

 

Links  Nützliche Links 

Allgemeine Informationen zu Familiennachzug und Fristen 
Kontakte von Rechtsberatungsstellen und kantonale Migrationsämter
Humanitäre Visa