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Wer wir sind
Wer wir sindDie Internationale Organisation für Migration (IOM) gehört zum System der Vereinten Nationen und ist die führende zwischenstaatliche Organisation zur Förderung einer humanen und geordneten Migration zum Wohle aller. Die IOM ist seit 1994 in der Schweiz vertreten.
Über uns
Über uns
OIM Global
OIM Global
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Unsere Arbeit
Unsere ArbeitAls führende zwischenstaatliche Organisation, die sich für eine humane und geordnete Migration einsetzt, spielt die IOM eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Agenda 2030 durch verschiedene Interventionsbereiche, die sowohl humanitäre Hilfe als auch nachhaltige Entwicklung miteinander verbinden. In der Schweiz unterstützt die IOM Migrantinnen und Migranten durch verschiedene Aktivitäten.
Was wir machen
Was wir machen
Übergreifend (global)
Übergreifend (global)
- Daten und Ressourcen
- Aktiv werden
- 2030 Agenda
Familienzusammenführung und Humanitäres Visum
Die Internationale Organisation für Migration (IOM) setzt sich für die Rechte von Migrantinnen und Migranten ein, darunter das Recht auf Familieneinheit. Mit Hilfe ihres weltweiten Netzwerks von Vertretungen in über 100 Ländern unterstützt IOM Familienzusammenführungen. Im Rahmen dieses Programms bietet IOM logistische Hilfe für Personen an, die ein Visum für den Nachzug ihrer Familienangehörigen in die Schweiz erhalten haben oder denen ein humanitäres Visum für die Schweiz erteilt wurde.
Die IOM hat mit vielen Fluggesellschaften Verträge abgeschlossen, die One-Way-Tickets zu Vorzugspreisen, Sonderkonditionen bei Annullierung oder Umbuchung von Flügen und erhöhte Freigepäckgrenzen anbieten. Die IOM kann die Menschen in den Ausreiseländern auch bei den Formalitäten beraten und kann vulnerablen Personen Hilfe anbieten.
Finanzielles
IOM stellt für die Einreiseorganisation keine finanzielle Mittel zur Verfügung. Anfragende Personen müssen die Kosten selbst tragen oder Unterstützung von Dritten beantragen.
Das Angebot
IOM kann die Familienzusammenführung und die Einreise mit humanitärem Visum folgendermassen unterstützen:
- Vorabklärungen und Informationen bezüglich der Reiseorganisation und der benötigten Dokumente
- Flugbuchung und Ticketausstellung
- Beratung zu Ausreisevisa
- Organisation der Unterbringung (falls während der Reise erforderlich)
- Unterstützung bei medizinischen Fällen und Abklärung der Reisefähigkeit der Passagiere
- Unterstützung von unbegleiteten minderjährigen Migrantinnen und Migranten (z. B. durch den Dienst für unbegleitete Minderjährige der Fluggesellschaft, durch die Organisation einer Begleitperson von IOM, etc.)
- Organisation einer medizinischen oder sozialen Begleitung
- Unterstützung am Abflugs- und/oder Transitflughafen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von IOM
Wie kann Unterstützung durch IOM beantragt werden?
Für den Antrag auf Unterstützungsleistungen durch IOM werden zwei Dokumente benötigt:
- Kopie des von den Schweizer Behörden ausgestellten Einreisevisums (Einreisebewilligung oder Humanitäres Visum)
- Eine Bestätigung der Kostenübernahme, falls keine eigenen finanziellen Mittel vorhanden sind, um die Einreisekosten zu tragen. Ist die Person nicht in der Lage, die Reisekosten zu tragen, kann sie sich an die kantonalen Behörden, an eine Nichtregierungsorganisation (NGO), die Migrantinnen und Migranten im Wohnkanton unterstützt, oder an eine andere Hilfsorganisation wenden, die Hilfe anbieten.
Kontakt
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an IOM Schweiz:
Email: FRCH@iom.int
Tel: 41 (0)31 350 82 10
Wenn Sie unsere Unterstützung brauchen, können Sie uns über dieses Online-Formular kontaktieren.
Wichtige Formulare
- Formular Familiennachzug: Antrag auf Reiseorganisation
- Formular Humanitäres Visum
- Formular Reiseeinwilligung für Minderjährige
Häufig gestellte Fragen
- Häufig gestellte Fragen
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- Unterstützt IOM die Familienzusammenführung finanziell?
Leider hat die IOM keine finanziellen Mittel, um Sie bei diesem Prozess zu unterstützen. Sie können sich an die kantonalen Behörden, an eine Nichtregierungsorganisation (NRO), die Migranten in Ihrem Kanton unterstützt, oder an eine andere gemeinnützige Organisation wenden, die Unterstützung anbieten.
- Kann IOM Ausreisevisa organisieren?
In den meisten Fällen kann IOM Sie über die Verfahren beraten, die Sie einhalten müssen, um die angeforderten Dokumente zu erhalten. Der Antrag muss jedoch von den betroffenen Personen selbst gestellt werden. Die IOM hat keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Behörden der Herkunftsländer bezüglich der Beschaffung von Identitäts-, Reise- und Ausreisedokumenten.
- Kann IOM eine Reisebegleitung für ein Kind durchführen?
Bei den meisten Fluggesellschaften müssen Kinder unter 6 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen reisen. Für Kinder über 6 Jahren wird eine altersgerechte Lösung gewählt. Wenn möglich, sollte das Kind mit einem Familienmitglied oder einer vertrauten Person reisen können. Sollte dies nicht möglich sein, kann IOM eine Begleitperson organisieren. Die Kosten für diese Begleitung umfassen die Rückflugkosten der Begleitperson und andere zusätzliche Kosten. Sie können im Voraus einen Kostenvoranschlag anfordern. Falls es keinen Direktflug gitb, wird die IOM die für die Bedürfnisse des Minderjährigen am besten geeignete Option suchen.
- Bietet IOM medizinische Unterstützung an?
IOM kann Arzttermine und medizinische Begleitung organisieren. IOM unterstützt die Personen beim Ausfüllen der von den Schweizer Behörden geforderten Dokumente vor der Ankunft.
- Kann Unterstützung durch IOM beantragt werden, wenn selbständig Flugtickets gebucht wurden?
Die Reisevorbereitungen, Unterstützung vor dem Abflug sowie im Transitflughafen und eine Reisebegleitung werden nur in Verbindung mit einer Ticketausstellung durch IOM durchgeführt.
- Kann eine Transitunterstützung durch IOM als Einzeldienstleistung angefragt werden?
Unterstützung am Transitflughafen kann nur in Verbindung mit einer Ticketausstellung durch IOM durchgeführt werden. Dies ist die einzige Möglichkeit für IOM, die Reise zu verfolgen und zu gewährleisten, dass die richtigen Flugtickets gebucht und die benötigten Visa ausgestellt wurden, bzw. sichergestellt ist, dass die Person den Flug antreten kann.
- Weshalb weichen die tatsächlichen Kosten teilweise vom Kostenvoranschlage ab?
IOM berechnet nur die tatsächlich anfallenden Kosten. Es kann jedoch vorkommen, dass die effektiven Kosten vom Kostenvoranschlag abweichen (beispielsweise bei Änderungen der Flugticketpreise oder Flughafentaxen).
Allgemeine Informationen können Sie dem IOM Themenpapier “Family Reunification” entnehmen.
Das Schweizerische Rote Kreuz hat gemeinsam mit dem UNHCR ein Erklärvideo zur Familienzusammenführung für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen produziert. Das Video ist hier in sechs verschiedenen Sprachen verfügbar.
Nützliche Links
- Allgemeine Informationen zu Familiennachzug und Fristen
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- Familiennachzug | Fachstelle Schweizerisches Rotes Kreuz (redcross.ch)
- 2023-KKF_FachInfo_Familienzusammenfuehrung_D.pdf (kkf-oca.ch)
- Gesuch um Familiennachzug in die Schweiz
- Gesuch um Familiennachzug in die Schweiz (Fristen)
- Familienzusammenführung – UNHCR Schweiz und Liechtenstein
- Informationen für Flüchtlinge, Asylsuchende und Staatenlose
- Kontakte von Rechtsberatungsstellen und kantonale Migrationsämter
- Humanitäre Visa