Das Projekt RAS

Seit 2002 bietet IOM Schweiz im Rahmen des Programms RAS (Reintegration Assistance from Switzerland) Unterstützung bei der Umsetzung der individuellen Rückkehrhilfe für Personen, die freiwillig aus der Schweiz in ihr Herkunftsland zurückkehren. Das Programm RAS wird grundsätzlich durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) finanziert, kann aber auch von den Kantonen oder NGOs bzw. Hilfswerken genutzt werden, sofern eigene Mittel bereitgestellt werden.

Das Angebot

Die Reintegrationshilfe im Rahmen des Programms RAS kann eine oder mehrere der folgenden Unterstützungsarten anbieten:

  • Finanzierung von Kleinstunternehmen
  • Medizinische Versorgung
  • Wohnung / Wiederaufbau von Unterkünften
  • Aus- und Weiterbildung
  • Unterstützung bei der Ausstellung von Dokumenten
  • Weitere reintegrationsrelevante Dienstleistungen (soziale Unterstützung zur Wiedereingliederung, cash for care, cash for shelter, etc.)
  • Berufliche Wiedereingliederung

IOM Schweiz koordiniert dabei die Organisation der Reintegrationshilfe zwischen den Schweizer Behörden bzw. NGOs und Hilfswerken einerseits und den IOM Vertretungen in den Herkunftsländern der Rückkehrenden anderseits. Die Entscheidung, welche Projekte und Anträge zur Nutzung der Reintegrationshilfe genehmigt werden, liegt bei den Geldgebern (hauptsächlich beim SEM). Die Gesuche werden jeweils fallspezifisch und in Rücksprache mit den zuständigen Partnern, den betroffenen kantonalen Rückkehrberaterinnen und Rückkehrberatern, sowie bei Bedarf mit den IOM Büros vor Ort auf Machbarkeit und Nachhaltigkeit des Reintegrationsprojektes geprüft.
 

Ablauf

Die Person mit Rückkehrwunsch wendet sich mit einem Antrag auf Rückkehr- und Reintegrationshilfe an eine Rückkehrberatungsstelle (im Kanton oder in Bundesasylzentren). Gemeinsam wird darauf ein Projektplan ausgearbeitet. Häufig wird in dieser Phase IOM Schweiz konsultiert, um mit Hilfe des Programms zur Informationsbeschaffung im Herkunftsland (RIF) die Machbarkeit und Umsetzung des Reintegrationsprojektes zu prüfen.

Daraufhin leitet die Rückkehrberatungsstelle den konkreten Projektplan sowie einen Antrag auf individuelle Rückkehrhilfe an das SEM weiter. Wird dieser genehmigt, kann das SEM IOM Schweiz beauftragen, die Umsetzung des Reintegrationsprojekts der zurückkehrenden Person zu unterstützen. IOM Schweiz informiert daraufhin das betreffende IOM Büro und koordiniert zwischen den Schweizer Behörden und der IOM Vertretung vor Ort. Letztere erbringt schliesslich die individuelle Unterstützung für die Rückkehrerinnen und Rückkehrer vor Ort (z.B. Aufbau eines Kleinstunternehmens).

Nebst den Auszahlungen der bewilligten Reintegrationshilfe übernimmt die IOM Vertretung vor Ort auch beratende und organisatorische Funktionen, wie beispielsweise die Unterstützung bei allfälligen Anpassungen des individuellen Reintegrationsprojektes.

Monitoring

Falls vom Auftraggeber gewünscht, kann IOM auch eine Evaluation bzw. ein Monitoring hinsichtlich der Situation vor Ort durchführen. Das Monitoring wird in der Regel zwischen sechs und zwölf Monaten nach der freiwilligen Rückkehr durchgeführt und hilft einerseits dabei, die Wirkung und Nachhaltigkeit der bewilligten Rückkehrhilfe zu evaluieren und andererseits die Unterstützung im Rahmen von RAS zu verbessern.

Die über RAS gewährte Hilfe ist zeitlich begrenzt (gemäss den RAS Zahlungsmodalitäten).

Einige Beispiele von Reintegrationsprojekten sind auf der Website www.youproject.ch und über die folgende Addresse (SEM) verfügbar.

Business Trainings

In einigen Ländern besteht nach der Rückkehr die Möglichkeit an einem Business Training teilzunehmen und ein Zertifikat in dem jeweiligen Feld zu erwerben. Diese Möglichkeit besteht im Irak, in Iran, Nigeria und Sri Lanka. Bei Interesse sollte der/die Rückkehrer/In nach der Rückreise die IOM Vertretung vor Ort kontaktieren. Weitere Informationen finden Sie in den Flyern (siehe unten).

 

Nützliche Dokumente